Zusatzinformationen über Feuerlöschgeräte:
- Für Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und in der Industrie ist das Bereithalten passender Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Dies wird in der ASR 2.2 entsprechend geregelt.
- Grundsätzlich müssen Feuerlöscher in allen Einrichtungen, die gewerblich oder öffentlich genutzt werden, vorhanden sein
- Doch auch in privaten Haushalten empfehlen wir die Anbringung von Feuerlöschern. Dann auch dort tragen Sie dazu bei, im Brandfall schnell handeln zu können und so schlimmere Schäden abzuwenden.
- Laut DIN 14 406 müssen Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre gewartet werden. Diese Wartung muss von einem speziell dafür ausgebildeten Fachmann durchgeführt werden.